Verboten sind ab diesem Sommer herkömmliche Einwegprodukte, die aus fossilen Rohstoffen wie beispielsweise Rohöl hergestellt werden.
Darüber hinaus werden Teller oder Becher aus sogenannten kompostierbaren bzw. biologisch abbaubaren Verpackungen, da diese sich nicht vollständig zersetzen, sondern zu Mikroplastik verfallen. Dieses ist bekanntlich in Kosmetik, den Meeren und der Luft zu finden. Alle EU-Staaten sind dazu verpflichtet, das Verbot ab dem 03. Juli 2021 in das nationale Recht aufzunehmen und umzusetzen. Nicht eingeschränkt wird die Nutzung von Kunststoffen, da diese nicht als Gefahrenstoffe gelten.